Erstinformation im Meldeverfahren 

Viele in Basel tätige Sexarbeitende reisen im Rahmen des sogenannten Meldeverfahrens aus der EU ein. Sie dürfen 90 Tage pro Kalenderjahr in der Schweiz arbeiten. Für die Arbeitsaufnahme in der Erotikbranche ist die Meldung beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) obligatorisch. Diese erfolgt nach wie vor online. Neu ist ab 2019, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des AWA die Meldebestätigung im Rahmen einer persönlichen Vorsprache der gemeldeten Person in den Räumlichkeiten der Beratungsstelle Aliena aushändigt.
Während der Sprechzeiten des AWA  steht den Sexarbeitenden auch eine Mitarbeiterin von Aliena zur Verfügung.

Die Sprechzeiten des AWA sind:

Montag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr
Freitag            9.00 - 12.00 Uhr


Wir stellen die Angebote von Aliena vor, beantworten Sexarbeitenden ihre Fragen und geben ihnen relevante Informationen und Kontaktadressen in Basel mit beispielsweise Notfalltelefonnummern von sozialen und medizinischen Anlaufstellen. Bei konkreten Fragen werden direkt Beratungen angeboten.
Mehr dazu siehe: www.jsd.bs.ch